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Öffnungszeiten heute

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Öffnungszeiten am Freitag, 18. Mai 2012

Sauna:
09.00-22.00
(Gemeinschaftssauna)


Schnellinfo unter: 02056 / 922 175 / 171

Ansprechpartner

Hallenbad & Sauna:

Herr Brembeck
Tel.: 02056 - 922 -171
E-Mail: h.brembeck@stadtwerke-heiligenhaus.de

Energieausweis

Der Energieausweis bei den Stadtwerken Heiligenhaus

Ob Alt- oder Neubau, ob Einfamilienhaus oder Mietobjekt:

Wir bieten unseren Kunden die Erstellung eines Energieausweises an. Auf
Grundlage des erfassten Energieverbrauchs wird - basierend auf den
Verbrauchsdaten der Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre - ein
Energieausweis für das Objekt auf Basis der Energieeinsparverordnung erstellt.

  • Ein Energieausweis für ein Wohngebäude kostet 30 Euro
  • Für die Ermittlung der Erdgasverbrauchsdaten durch die Stadtwerke Heiligenhaus werden zusätzlich 5,00 pro Wohneinheit, mindestens 10,00 pro Gebäude, berechnet.

Sollten Sie Interesse an einem Energieausweis haben, füllen Sie das
Onlineformular aus. Oder nutzen Sie die Rufnummer 590-51. Nach Ihrer Beauftragung erfolgt die Energieausweiserstellung durch die SWH. Dieser wird Ihnen dann postalisch zugestellt.

Weitere Informationen zum Energieausweis für Gebäude

Die Bundesregierung hat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) und somit die Einführung von Energieausweisen für Gebäude beschlossen.

Mit der EnEV wird die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude schrittweise ab 01.07.2008 zur Pflicht. Demnach muss beim Verkauf und bei Neuvermietung von Gebäuden und Wohnungen den Kauf- und Mietinteressenten ein Energieausweis für das Gebäude vorgelegt werden können.

Mit der EnEV wird der Weg zur Einführung von Energieausweisen für den
Gebäudebestand geebnet. Ab Anfang 2008 soll in drei Schritten die Pflicht
eingeführt werden, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis für das Gebäude zugänglich zu machen.

Der Energieausweis wird zur Pflicht für

  • Wohngebäude der Baujahre bis 1965: ab 01.07.2008
  • Später errichtete Gebäude: ab 01.01.2009

Nichtwohngebäude: ab 01.07.2009

Bei bestehenden Gebäuden muss bei Neuvermietung und Verkauf dem Mieter oder Käufer der Energieausweis auf Verlangen vorgelegt werden.
Für Neubaumaßnahmen müssen bereits seit 2002 Energieausweise erstellt
werden.

Welche Arten an Energieausweisen gibt es?

  • Energieverbrauchsausweis:
    Ausstellung auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs des Gebäudes mit Hilfe der Verbrauchsdaten von drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden
  • Energiebedarfsausweis:
    Ausstellung auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs des Gebäudes mit Hilfe zugelassener Software und zertifizierten Ausstellern.

Die Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Für welches Gebäude muss welcher Energieausweis erstellt
werden?

Für Wohngebäude mit 1 - 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977, bei denen das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 bei Baufertigstellung noch nicht eingehalten wurde, muss ein Energiebedarfsausweis auf Grundlage des Gebäudes ab 01.10.2008 ausgestellt werden.

Für alle anderen Wohn- und Nichtwohngebäude gilt die Wahlfreiheit zwischen dem Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis.

Übergangsregelung: bis 30.09.2008 Wahlfreiheit für alle.

Es haben alle Eigentümer von Gebäuden die Möglichkeit, noch bis zum
30.09.2008 den günstigen Verbrauchsausweis ausstellen zu lassen.
Ab 01.10.2008 gestattet der Gesetzgeber den verbrauchsabhängigen
Energieausweis nur noch für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten.

Für alle, die sich weiter mit dem Thema befassen möchten: