Corona Erweiterung

Ergänzende Informationen

Erweiterung der Haus- und Badeordnung infolge der Corona-Pandemie

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung des HeljensBAD & Sauna in Verbindung mit der CoSchoVo NRW vom 04.03.2022 und ist verbindlich. 

Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß § 1 Abs. 2 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutzschutz bei der Nutzung dieses Bades dienen. 

Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Bades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Bade- und Saunagäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich. 

Für den Besuch der Bäder & Sauna gilt ab dem 4. März die 3G-Regel. Der Zugang ist daher Gästen mit gültigen Impf- oder Genesungsnachweis oder negativen Testnachweis in Verbindung mit einem auf sie ausgestellten Ausweispapier im Sinne der aktuellen Coronaschutzverordnung möglich.

§ 1 Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad 

Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich. Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung. Abstandsregelungen und -markierungen im Bereich von Eingang, Ausgang, Beckenumgang, im Wasser, Planschbecken, Umkleidekabinen, Toiletten und Saunakabinen sind zu beachten. Es gilt eine Maskenpflicht im Eingangs- und Umkleidebereich Hallenbad (Ausnahme Schwimmbecken) sowie in den Innenbereichen Sauna (Ausnahme Saunakabinen). Aufgrund der geltenden Abstandsregelung in Innenräumen, finden momentan keine AQUA – Angebote statt. Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür und auf dem Parkplatz. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden. Falls Teile des Bades & Sauna nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.

§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen 

Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen. Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene). Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich. Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette). Benutzen Sie die Standduschen oder Einzelduschkabinen. Masken müssen im Eingangsbereich, Umkleiden, getragen werden. 

§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung 

Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist. WC-Bereiche dürfen nur von einer Person betreten werden. Beachten Sie bitte die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals. In den Schwimm- und Badebecken sowie Sauna muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand und Sauna. Wenn Bahnleinen gespannt sind, darf nur in eine Richtung geschwommen werden (z. B. Einbahnstraße). Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals. Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich. Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite zum Ausweichen. Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Verkehrswege) enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der Weg frei ist. Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad & Sauna.  

Stadtwerke Heiligenhaus GmbH