Gaspreise

Unsere Tarife

Veröffentlichung per heute 10.11.2023: Senkung der Erdgaspreise in der Grundversorgung und in den angegebenen Sonderverträgen ab dem 1.1.2024

Für die Grundversorgung in Heiligenhaus gilt folgendes:

Aufgrund gesunkener Beschaffungskosten senkt die Stadtwerke Heiligenhaus GmbH
ab 01.01.2024 die Grundversorgungstarife für Erdgas wie folgt:

Im Grundversorgungstarif Mini reduziert sich der Arbeitspreis von 16,799 Cent (15,70 Cent netto) um 2,14 Cent (2,00 Cent netto) auf 14,659 Cent (13,70 Cent netto) pro Kilowattstunde bei unverändertem Grundpreis. Im Grundversorgungstarif Midi reduziert sich der Arbeitspreis von 14,124 Cent (13,20 Cent netto) um 2,14 Cent (2,00 Cent netto) auf 11,984 Cent (11,20 Cent netto) pro Kilowattstunde bei unverändertem Grundpreis.

Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 GasGVV. Diese Gaspreissenkung wird im  „Super Tipp“ vom 18. November 2023 öffentlich bekanntgegeben. Wir erlauben uns an der Stelle den Hinweis, dass Sie aufgrund der Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 5 Abs. 3 GasGVV zum 01.01.2024 haben. Die Preiserhöhung wird Ihnen gegenüber nicht wirksam, wenn Sie bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweisen. Wenn Sie vom Sonderkündigungsrecht – die Kündigung bedarf der Textform - keinen Gebrauch machen, gilt der neue Gaspreis zum angekündigten Zeitpunkt als genehmigt.

Auch die Preise in den abgeschlossenen Sonderverträgen in den Produkten H'gas, Fixgas allgemein und Fixgas Sonderkunde werden zum 1.1.2024 gesenkt werden:

Der Arbeitspreis sinkt in den Produkten H'gas und Fixgas allgemein von 13,054 Cent (12,20 Cent netto) um 1,926 Cent (1,80 Cent netto) auf 11,128 Cent (10,40 Cent netto) pro Kilowattstunde bei unverändertem Grundpreis.

Der Arbeitspreis sinkt im Produkt Fixgas Sonderkunde von 12,573 Cent (11,75 Cent netto) um 1,766 Cent (1,65 Cent netto) auf 10,807 Cent (10,10 Cent netto) pro Kilowattstunde bei unverändertem Grundpreis.

Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage von Ziffer 2 „Preisänderung“ der „Allgemeine Bedingungen der Stadtwerke Heiligenhaus GmbH zu Sonderverträgen für die Erdgaslieferung in Niederdruck (AGB) und Verbraucherinformationen“. Wir erlauben uns an der Stelle den Hinweis, dass Sie aufgrund der Gaspreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 2.7 der AGB zum 01.01.2024 haben. Wenn Sie vom Sonderkündigungsrecht – die Kündigung bedarf der Textform – keinen Gebrauch machen, gilt der neue Gaspreis zum angekündigten Zeitpunkt als genehmigt.

Jeder Kunde wird zudem über ein gesondertes Schreiben persönlich über die Preiserhöhung informiert.

Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel. Dafür setzen wir unsere ganze Energie ein und stehen Ihnen für klärende Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Die geltenden neuen Preise ab dem 1.1.2024 in der Grundversorgung und in den Sonderverträgen finden Sie in übersichtlicher Form dargestellt hier.