Veröffentlichung per heute 8.11.2022: Erhöhung der Erdgaspreise in der Grundversorgung und in den angegebenen Sonderverträgen ab dem 1.1.2023
Für die Grundversorgung in Heiligenhaus gilt folgendes:
Im nächsten Jahr müssen wir die weiter steigenden Kosten (im Wesentlichen die Gasbezugskosten und Netznutzungsentgelte) bei unserer Preiskalkulation berücksichtigen. Dies macht eine Neukalkulation erforderlich und führt insgesamt zu folgender Tariferhöhung ab 01.01.2023:
Im Grundversorgungstarif Mini erhöht sich der Arbeitspreis von 14,371 Cent (13,431 Cent netto) um 5,638 Cent (5,269 Cent netto) auf 20,009 Cent (18,7 Cent netto) pro Kilowattstunde. Der jährliche Grundpreis steigt von 38,52 € (36,00 € netto) um 14,98 € (14,00 € netto) auf 53,50 € (50,00 € netto). Im Grundversorgungstarif Midi erhöht sich der Arbeitspreis von 11,857 Cent (11,081 Cent netto) um 5,477 Cent (5,119 Cent netto) auf 17,334 Cent (16,2 Cent netto) pro Kilowattstunde. Der jährliche Grundpreis steigt von 139,10 € (130,00 € netto) um 21,40 € (20,00 € netto) auf 160,50 € (150,00 € netto).
Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 GasGVV. Diese Gaspreiserhöhung wird im „Amtsblatt Kreis Mettmann“ vom 15. November 2022 öffentlich bekanntgegeben. Wir erlauben uns an der Stelle den Hinweis, dass Sie aufgrund der Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 5 Abs. 3 GasGVV zum 01.01.2023 haben. Die Preiserhöhung wird Ihnen gegenüber nicht wirksam, wenn Sie bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweisen. Wenn Sie vom Sonderkündigungsrecht – die Kündigung bedarf der Textform - keinen Gebrauch machen, gilt der neue Gaspreis zum angekündigten Zeitpunkt als genehmigt.
Auch die Preise in den abgeschlossenen Sonderverträgen in den Produkten H'gas, Fixgas allgemein und Fixgas Sonderkunde müssen zum 1.1.2023 erhöht werden:
Der Arbeitspreis steigt in den Produkten H'gas und Fixgas allgemein von 11,322 Cent (10,581 Cent netto) um 4,942 Cent (4,619 Cent netto) auf 16,264 Cent (15,2 Cent netto) pro Kilowattstunde bei unverändertem Grundpreis.
Der Arbeitspreis steigt im Produkt Fixgas Sonderkunde von 10,904 Cent (10,191 Cent netto) um 4,879 Cent (4,559 Cent netto) auf 15,783 Cent (14,75 Cent netto) pro Kilowattstunde bei unverändertem Grundpreis.
Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage von Ziffer 2 „Preisänderung“ der „Allgemeine Bedingungen der Stadtwerke Heiligenhaus GmbH zu Sonderverträgen für die Erdgaslieferung in Niederdruck (AGB) und Verbraucherinformationen“. Wir erlauben uns an der Stelle den Hinweis, dass Sie aufgrund der Gaspreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 2.7 der AGB zum 01.01.2023 haben. Wenn Sie vom Sonderkündigungsrecht – die Kündigung bedarf der Textform – keinen Gebrauch machen, gilt der neue Gaspreis zum angekündigten Zeitpunkt als genehmigt.
Informationen über die geplante Gaspreisbremse stehen Ihnen voraussichtlich ab 21.11.2022 auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Jeder Kunde wird zudem über ein gesondertes Schreiben persönlich über die Preiserhöhung informiert.
Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel. Dafür setzen wir unsere ganze Energie ein und stehen Ihnen für klärende Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
Die geltenden neuen Preise ab dem 1.1.2023 in der Grundversorgung und in den Sonderverträgen finden Sie in übersichtlicher Form dargestellt hier.
Aufgrund der aktuell turbulenten Entwicklung am Gasbeschaffungsmarkt können leider zurzeit keine Sonderverträge abgeschlossen werden. Unsere aktuell gültigen Grundversorgungspreise finden Sie hier.