Aktuelles

Informationen zu Abrechnung Gas 2022 und Gaspreisbremse

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

ihr zukünftiger Abschlagsbetrag für Gas ab Februar 2023 wurde in Ihrer Jahresabrechnung 2022 technisch bedingt ohne Gaspreisbremse berechnet. Sie erhalten innerhalb der nächsten Wochen einen neuen Abschlagsplan inklusive Gaspreisbremse. Sie müssen nicht aktiv werden. Den neuberechneten Abschlagsbetrag erhalten Sie unaufgefordert.

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:

Für 80 Prozent des persönlichen im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches 2023 (oder wenn dies nicht vorhanden: beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis brutto:
•    für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
•    für Strom 40 Cent/kWh.
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.

Information zur Soforthilfe Gas für Kunden der Stadtwerke Heiligenhaus (gemäß § 2 Abs. 4 EWSG Gas):

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.
Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.
Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen! Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten! Sollten Sie dies doch tun haben Sie keinen Anspruch auf Rücküberweisung unsererseits (Die Soforthilfe geht natürlich nicht verloren sondern wird erst mit der Jahresrechnung erstattet).

Da die kalkulierten Abschläge nie genau dem tatsächlichen Verbrauch und somit auch nicht dem Betrag der Soforthilfe entsprechen, wird In Ihrer Jahresabrechnung der Erstattungsbetrag (Soforthilfe) mit der vorläufigen Entlastung (Abschlag Dezember 2022) verrechnet.
Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen [RLM-Kunden mit viertelstündiger Leistungsmessung]. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.
Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.
Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.
Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.
Zudem plant die Bundesregierung nun weitere Entlastung über die sogenannte Gaspreisbremse: Der Preis für Haushaltskunden soll auf 12ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden.
Diese Maßnahme kann seitens der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Es geht um ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Programme müssen bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden. Dafür braucht es entsprechende Experten, die auch nur begrenzte Kapazitäten haben. Diese Umstellungen werden die Versorger vornehmen, benötigen für eine verlässliche Umsetzung allerdings Zeit bis März kommenden Jahres.
Im folgenden ist graphisch veranschaulicht in welchem Fall Sie als Gaskunde der Stadtwerke Heiligenhaus selbst aktiv werden müssen: (hier klicken)

Bei Fragen rund um Ihre Versorgung, stehen wir Ihnen gerne weiter zur Verfügung.

 

Gasbeschaffungsumlage/Reduzierung der Umsatzsteuer

Liebe Kunden der Stadtwerke Heiligenhaus!

Wie Sie der Presse sicherlich entnommen haben, hat die Bundesregierung am 29.09.22 das "Aus" für die Gasbeschaffungsumlage und eine Senkung der Umsatzsteuer von 19% auf 7% für Gaslieferungen ab dem 01.10.22 beschlossen. Wir, als Ihr lokaler Versorger, werden diese Preisminderung selbstverständlich vollständig an Sie weitergeben und Sie hierzu in den kommenden Tagen noch in einem persönlichen Schreiben informieren. Zum ebenfalls angekündigen Gaspreisdeckel liegen uns derzeit noch keine Informationen vor, wir beobachten die Entwicklungen kontinuierlich und werden Sie bei neuen Entwicklungen zeitnah informieren.

Die entsprechende Kundeninformation mit den ab Oktober gültigen Preisen nach Abzug der Gasbeschaffungsumlage und Senkung der Umsatzsteuer finden Sie hier

Energiespartips

Was können wir selbst tun?


Jede Kilowattstunde Gas, die wir jetzt einsparen, trägt dazu bei, dass die Gasspeicher ausreichend gefüllt sind und wir im Notfall reagieren können. Dies erreichen wir unteranderem durch Senken der Raumtemperatur, die Dauer des Duschens oder die rechtzeitige Wartung unserer Gasverbrauchsgeräte durch ein zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen.
10 einfache Tipps zum Heizkosten sparen


•    1. Thermostat richtig einstellen:
Stufe 1 entspricht etwa einer Temperatur von 12 Grad. Der Abstand zwischen einer Stufe beträgt dabei etwa 4 Grad, die kleinen Striche dazwischen markieren jeweils ein Grad. Stufe 5 entspricht also bereits etwa 28 Grad. Im Wohnzimmer sind wohlige 20 Grad perfekt (Stufe 3), im Schlafzimmer reichen oft auch nur 18 Grad, in weniger genutzten Räumen sogar 16 Grad (Stufe 2)! Niedriger sollte es nicht werden, da sonst Schimmel droht. Und jedes Grad weniger senkt Ihren Verbrauch um etwa 6 Prozent.

•    2. Heizung entlüften, damit es nicht gluckert:
Ihre Heizkörper werden nicht richtig oder unterschiedlich warm? Es gibt Gluckergeräusche? Dann ist eventuell Luft im System – das verbraucht mehr Energie.

•    3. Keine Möbel und Vorhänge vorm Heizkörper
Verstecken Sie Ihre Heizkörper nicht hinter Vorhängen oder Möbeln. Denn dann staut sich die Wärme dahinter und wird nicht richtig an den Raum abgegeben. Das Zimmer wird so nicht gleichmäßig warm. Für Ihre Einrichtung heißt das: Jeder Heizkörper sollte gut zu sehen sein. Halten Sie die Heizkörper sauber – auch Flusen und Staub können die Wärmeabgabe mindern.

•    4. Bei Abwesenheit die Heizung herunterdrehen:
Wenn niemand zu Hause ist, muss es dort auch nicht wohlig warm sein. Ein Absenken der Temperatur bei Abwesenheit spart Energie. Wenn Sie dafür aber ungern jedes Heizungsventil einzeln bedienen möchten, können Sie auf programmierbare oder vernetzte Thermostate setzen.

•    5. Stellen Sie die Heizung richtig ein:
Wenn Sie die Heizungsanlage richtig einstellen können Sie 10 bis 15 Prozent Energie einsparen. Am meisten sparen können Sie durch eine auf Sie zugeschnittene Zeitsteuerung. In den meisten Fällen können Sie sogenannte Absenkungszeiten programmieren, zum Beispiel nachts oder am Tag, wenn Sie arbeiten. Mit einem Wochenprogramm können Sie sich Ihr persönliches Heizprofil zusammenstellen.

•    6. Heizungskörpernischen dämmen:
Heizkörpernischen in Außenwänden sind meistens nicht gedämmt. Durch die geringere Wandstärke und die hohe Temperatur des Heizkörpers auf der Wandinnenseite ist der Wärmeverlust besonders hoch. Im Jahr gehen so pro Quadratmeter Heizkörpernische bis zu 15 Euro Heizwärme verloren!

•    7. Heizungsrohre schnell und einfach selbst dämmen:
Das Dämmen Ihrer Heizungsrohre und Heizungsarmaturen ist nicht nur Pflicht, sondern Sie sparen pro Meter Rohr bis zu 20 Euro im Jahr – es lohnt sich also auch bei wenigen Metern.

•    8. Fenster und Türen abdichten:
Undichte Fenster oder Außentüren sorgen für unangenehme Zugluft und Wärmeverluste in der Wohnung. Bei Fenstern reicht es meistens schon, die Dichtung zu erneuern oder die Fensterflügel zu justieren. Bei Wohnungs- oder Haustüren mit offenem Türschlitz kann oftmals nachträglich eine Dichtung – ein sogenannter Kältefeind – eingebaut werden.

•    9. Rollladenkästen dämmen:
Ungedämmte Rollladenkästen sind bei vielen Gebäuden ein Schwachpunkt, da sie nur sehr dünne Wände haben und zudem konstruktionsbedingt nie ganz winddicht schließen. In vielen Fällen ist eine Dämmung mit geringem handwerklichen Aufwand möglich. Das lohnt sich: Jeder Quadratmeter bringt bis zu 15 Euro Einsparung pro Jahr.

•    10. Richtig lüften hilft beim sparsamen Heizen:
Richtiges Lüften ist gar nicht schwierig und spart Energie. Die wichtigste Regel lautet in der Heizperiode: Mehrfach täglich stoßlüften statt dauerhaft kipplüften! Öffnen Sie die Fenster möglichst komplett für wenige Minuten. So wird die Luft im Raum schnell ausgetauscht, ohne dass die Wände innen auskühlen. Sind die Fenster wieder geschlossen, muss die Heizung danach nur die frische Luft erwärmen, nicht die massiven Bauteile. Das geht viel schneller und braucht deutlich weniger Energie. Noch schneller und sparsamer geht der Luftaustausch übrigens vonstatten, wenn gegenüberliegende Fenster oder Türen gleichzeitig geöffnet werden, also Durchzug entsteht.

Quelle: 10 einfache Tipps zum Heizkosten sparen | Verbraucherzentrale.de

 

 

 

Krisenvorsorge Gas - Ausrufung Alarmstufe des Notfallplans Gas

Stand 07. Juli 2022

Die Stadtwerke Heiligenhaus versorgen ihre Kunden 24 Stunden und 365 Tage im Jahr zuverlässig mit Gas.
Wir möchten, dass dies so bleibt. Was aber, wenn es zu einer Gasmangellage kommt?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite von drei Stufen des Notfallplan Gas ausgerufen, die sog. Alarmstufe. Sie tritt ein, wenn laut Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“
Für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Heiligenhaus GmbH ist die Versorgungssicherheit gegenwärtig gewährleistet, aber die Lage ist angespannt.
Das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) reagiert auf sich abzeichnende Engpasssituationen dreistufig (Warnstufe, Alarmstufe, Notfallstufe).
Je nach vorgegebener Eskalationsstufe des BMWi und den daraus folgenden Vorgaben unserer vorgelagerten Netzbetreiber sind die Stadtwerke Heiligenhaus gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, § 16 ff.) zur Umsetzung von Maßnahmen aus nachfolgenden Stufen verpflichtet.
•    Stufe 1: netzbezogene Maßnahmen (§ 16 Abs. 1, 1. Alt. EnWG)
•    Stufe 2: marktbezogene Maßnahmen (§ 16 Abs. 1, 2. Alt. EnWG)
•    Stufe 3: Notfallmaßnahmen (§ 16 Abs. 2 EnWG) (geplante Mengenreduzierung oder Unterbrechung bei nichtgeschützten Gaskund*innen)
•    Stufe 4: „Ultima ratio“ Maßnahmen (Notmaßnahmen zur Vermeidung von ungeplanten Versorgungsunterbrechungen)
Grundsätzlich gilt, dass Mengenreduzierungen innerhalb unserer Gasversorgung immer nur das letzte Mittel sind, sollten netz- und marktbezogene Maßnahmen der Stufe 1 und Stufe 2 nicht ausreichen.
In einer Gasmangellage gilt, dass der Gesetzgeber bestimmten Kundengruppen nach §53a EnWG einen besonderen Schutz gewährt.
Die Belieferung dieser geschützten Kund*innen hat immer Vorrang vor der Versorgung anderer Gasverbraucher*innen wie z. B. größerer Gewerbe- oder Industriekund*innen.
Zu den geschützten Kundengruppen gehören:
•    Haushaltskund*innen
•    kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird
•    Grundlegende soziale Dienste wie z. B. Krankenhäuser, stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc.
•    Fernwärmeanlagen, welche die genannten Kundengruppen mit Wärme beliefern und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können
 
 
„Was können wir selbst tun?“
Jede Kilowattstunde Gas, die wir jetzt einsparen, trägt dazu bei, dass die Gasspeicher ausreichend gefüllt sind und wir im Notfall reagieren können. Dies erreichen wir unteranderem durch Senken der Raumtemperatur*,die Dauer des Duschens oder die rechtzeitige Wartung unserer Gasverbrauchsgeräte durch ein zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen.
*Durch ein Grad weniger Raumtemperatur lässt sich der Gasverbrauch um sechs Prozent reduzieren.
 

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, der Bundesnetzagentur und bei Ihrem Lokalversorger den Stadtwerken Heiligenhaus GmbH unter dem Kontakt:


technik@stadtwerke-heiligenhaus.de

Presseinformation des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Ausrufung der Alarmstufe: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/06/20220623-bundesministerium-ruft-alarmstufe-des-notfallplans-gas-aus.html

Informationen der Bundesnetzagentur zur Gasversorgungslage: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/aktuelle_gasversorgung/start.html

Mit Energiedienstleistungen der Stadtwerke Heiligenhaus ...

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