Einspeisung

Formulare

Antragstellung für Erzeugungsanlagen und Speicher am Niederspannungsnetz

Erzeugungsanlage oder Elektro-Speicher größer 800 W anmelden

Sie wollen eine Photovoltaik-Anlage, ein Blockheizkraftwerk (BHKW) oder einen Elektro-Speicher mit einer elektrischen Leistung größer 800 W an das Niederspannungsnetz im Stadtgebiet Heiligenhaus anschließen?

Bitte verwenden Sie ausschließlich die im Folgenden aufgeführten Formulare:  

  1. „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ gemäß VDE-AR-N 4105:2026-03 (ausfüllbares PDF):
    (Hinweis: Falls sich das PDF im Browser nicht ausfüllen lässt, speichern Sie es lokal ab und füllen es dort aus.)
     
  2. "Inbetriebsetzungs-Antrag Strom" (PDF):
    Dieser wird benötigt, um den vorhandenen Stromzähler gegen einen 2-Richtungs-Zähler zu tauschen.

    Die genannten Unterlagen zu (1) und (2) sind vor Baubeginn einzureichen.
    Bitte planen Sie für die Bearbeitungszeit der Anträge seitens der Stadtwerke etwa 3 Wochen ein.
     
  3. Anmeldung beim Marktstammdatenregister. (externer Link)
    Die Erzeugungsanlage ist nach der Fertigstellung innerhalb eines Monats beim Marktstammdatenregister anzumelden. Bitte senden Sie uns die dort erhaltene Bestätigung per E-Mail zu. Erst danach kann Ihre Einspeisevergütung ausgezahlt werden. 

Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen senden Sie bitte an einspeisung@stadtwerke-heiligenhaus.de.

Falls Sie eine Anlage gemäß VDE-AR-N-4110 anmelden wollen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten.

 

Erzeugungsanlage bis 800 W anmelden

Sie planen die Errichtung einer „Steckerfertigen Erzeugungsanlage“ bis 800 W elektrischer Leistung?

Es ist laut Gesetz nur die Anmeldung beim Marktstammdatenregister notwendig.

  1. Anmeldung beim Marktstammdatenregister. (externer Link)
    Die Erzeugungsanlage ist nach der Fertigstellung beim Marktstammdatenregister anzumelden.  
    In diesem Fall wird die geringe Netzeinspeisung nicht vergütet und es ist kein Austausch des Stromzählers erforderlich.

    Falls Sie von der gesetzlichen Regelung mit Netzeinspeisung Gebrauch  machen wollen, nutzen Sie bitte obige Formular VDE-AR-N 4105  (Kapitel F.1.2).

 

Wichtige Hinweise:

Für die Errichtung und den Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Heiligenhaus gelten weiterhin folgende Richtlinien und Verordnungen:

  • Alle gültigen DIN-Normen und DIN VDE-Normen (u.a. DIN VDE 0100-551, DIN VDE 0100-712, DIN VDE 0126)
  • Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der einschlägigen Berufsgenossenschaften
  • Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie die Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Heiligenhaus GmbH
  • Technischen Anschlussbedingungen in der jeweils neusten Fassung